Mietpark
Für Sie stehen einige Miet- bzw. Leihgeräte zur Verfügung.- Tiefenlockerer Attila 300 mit 7 Zinken, Doppelstachelwalze, AB 3m, bis 50cm Arbeitstiefe
- Kurzscheibenegge Presto 300 mit 51cm Ø Scheibendurchmesser und Combipackerwalze 500
- Flügelschargrubber Kerner AB 3m
- Front- und Heckmulchgerät Berti AB 2,85m
- Seitenmulcher AB 2,5m, geeignet für Arbeitsbereich 90° nach oben und 60° unten für Böschungen, Hänge, etc.
- Anbaukehrmaschine AB 2,3m
- 5-Schar-Volldrehpflug
- Güttler Prismenwalze Mayor 640 AB 6,30m
- Harroflex-Striegel AB 6m mit vorgebauter Planierschiene
- Miststreuer Tebbe DS 180 Tandem 40km Profi-Ausführung Ladevolumen 14cpm
- SMS Wiesenwalze LV520 T, hydraulisch klappbare Profi-Wiesenwalze 3-teilig. AB 5,2 m mit pneumatischem APV –Sägerät, Planierschiene und zweireihigem Striegel
- Kerner X-Cut Restpflanzenzerkleinerer AB 3,00m
Hinweise zu Mietpark:
Mietbedingung
Diese Mietbedingungen tragen zu Ihrem und unserem Schutz bei. Bitte lesen Sie sie sorgsam bevor Sie ein Gerät mieten oder in Betrieb nehmen!
1. Einsatz. Für die gemieteten Gegenstände ist – auch aus
Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle
Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten. Die schuldhafte
Nichtbeachtung verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz und zur Freistellung
des Vermieters von Ansprüchen Dritter.
2. Ausgabe. Alle
Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der
Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgerätes von dem einwandfreien Zustand
überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der
Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Etwaige Fehlfunktionen sind
dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
3. Beschädigung. Die
Mietsache ist pfleglich zu behandeln, evtl. Schäden sind unverzüglich zu melden!
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch
Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder andere, ihm zu
vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten, es sei denn, die
Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Der Vermieter bemüht sich, die
Geräte immer in gutem Zustand zu halten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er
Ersatz nach den vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann dafür aber
nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung für entgangene Gewinne des Mieters ist
ausgeschlossen. Von Schäden oder Defekten, die während des Gebrauchs auftreten,
muss der Mieter den Vermieter unverzüglich verständigen. Eigene Eingriffe oder
Eingriffe Dritter darf der Mieter nicht vornehmen bzw. vornehmen lassen.
5. Rückgabe. Die Mietsache muss in einwandfreiem, betriebsbereitem und gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. Bei Rückgabe in ungereinigtem Zustand werden die Reinigungskosten berechnet.
6. Haftung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem
Mieter, einem Dritten oder in sonstiger Weise an Sachen und Personen durch den
Mietgegenstand entstehen.
7. Transport. Den Transport des
Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er
trägt auch das Transportrisiko.
8. Nutzung. Der Mieter ist
nicht berechtigt, die Mietsache unter zu vermieten oder zu verleihen. Ist die
Mietsache ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug, darf dieses nur von Personen
gelenkt werden, die in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.